Aktualisierte Corona-Schutzmaßnahmen im SCIA

Aktualisierte Corona-Schutzmaßnahmen im SCIA

Corona Infektionsschutzmaßnahmen ab 03.04.2022 weitgehend aufgehoben

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom 01.04.2022 die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen mit Wirkung zum 03.04.2022 weitgehend aufgehoben. Es gelten keine grundsätzlichen Zutritts- und Abstandsbeschränkungen mehr und keine generelle Maskenpflicht.

Verpflichtend gelten nur noch:
– FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
– FFP2-Maskenpflicht in Pflege-Einrichtungen, Krankenhäusern und ärztlichen Einrichtungen,

inklusive Testnachweispflichten beim Betreten dieser Einrichtungen. – An Schulen bei Präsenzunterricht Testpflicht dreimal wöchentlich.

Nur noch als Empfehlung gilt:
– Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m wo immer möglich.
– Das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen.
– Beachtung ausreichender Handhygiene und Belüftung geschlossener Räume.

Umsetzung beim SCIA Segelclub:

Alle Mitglieder des SCIA Segelclubs werden gebeten, sich während des Aufenthalts auf dem Clubgelände und im Clubhaus auf freiwilliger Basis an folgende Regelungen zu halten, insbesondere wenn andere anwesende Personen es wünschen:

– Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m wo immer möglich,
– Im Clubhaus das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske,
– Beachtung einer erhöhten Handhygiene (Desinfektionsmittel stehen weiterhin bereit).

Diese Regelungen gelten inzidenz-unabhängig, auch gelten keine Hotspot-Sonderregelungen. Bei Fragen hierzu können jederzeit die Mitglieder des SCIA Vorstands angesprochen werden.

gez.: SCIA Vorstand Inning-Buch / 03.04.2022

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